Dienstgrade des Österreichischen Roten Kreuzes
Je nach Dienstverwendung oder Dienstalter hat jedes ausübende Mitglied des Österreichischen Roten Kreuzes einen Dienstgrad. Die Dienstgrade sind bundesweit einheitlich.
Probehelfer |
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Jugend-Helfer |
Jugend-Oberhelfer |
Jugend-Haupthelfer |
Helfer |
Oberhelfer |
Haupthelfer |
Zugsführer |
Oberzugsführer |
Hauptzugsführer |
Sanitätsmeister |
Obersanitätsmeister |
Hauptsanitätsmeister |
Bereitschaftskommandant |
Abteilungskommandant |
Kolonnenkommandant |
Rettungsrat |
Oberrettungsrat |
Landesrettungsrat |
Bundesrettungsrat |
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Vizepräsident des Landesverbandes |
Präsident des Landesverbandes |
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Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes |
Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes |
Im Rettungs- und Krankentransportdienst als größtem Leistungsbereich des Roten Kreuzes in Österreich sind vor allem die Dienstgrade des Einsatzpersonals von Relevanz, da sie dem Einsatzleiter anzeigen, wenn Personal durch Zusatzausbildungen qualifiziert ist, eine leitende Funktion bei der Koordinierung von größeren Einsätzen zu übernehmen.
Dienstgradabzeichen
Die Kennzeichnung auf den Uniformen erfolgt mit Aufschiebeschlaufen auf der Einsatzbekleidung. Auf den Ausgangsuniformen, die zu festlichen Anlässen getragen werden, fanden sich früher auch aufgenähte Distinktionen, die mittlerweile großteils durch Aufschiebeschlaufen ersetzt wurden. Alle Offiziersdienstgrade werden außerdem auf der Ausgangsuniform als Kragenspiegel und Paroli getragen.
Farben und Funktionen
Die Hintergrundfarbe der Aufschiebeschlaufen gibt Aufschluss über die Funktion des Trägers:
Funktion | Aufschiebeschlaufen RD-Dienstkleidung |
Kragenspiegel & Paroli Ausgangsuniform |
Aufschiebeschlaufen Samt am Mantel Ausgangsuniform |
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Einsatzpersonal | grau | kleines metallenes rotes Kreuz | - |
Einsatzpersonal (Offizier) | grau | grau | grau |
Personal Landesverband und Hauptberufliche im Bezirk | grau | kleines metallenes rotes Kreuz | - |
Personal Landesverband und Hauptberufliche im Bezirk (Offizier) | grau | grau auf blau | grau |
Geschäftsführer Landesverband und Bezirkstelle | blau | grau auf blau | blau |
Funktionäre der Ortsstelle | blau | kleines metallenes rotes Kreuz | - |
Funktionäre des Landesverbands, der Bezirks- und Ortsstelle (Offizier) | blau | blau | blau |
Personal des Österreichischen Roten Kreuzes | grau auf rot | grau auf rot | grau auf rot |
Funktionäre des Österreichischen Roten Kreuzes | rot | rot | rot |
Ärzte | schwarz | schwarz | schwarz |
Chefarzt des Landesverbandes | schwarz | schwarz auf blau | schwarz |
Chefarzt des Österreichischen Roten Kreuzes | schwarz | schwarz auf rot | schwarz |
Pharmazeut | schwarz | flieder auf schwarz | schwarz |
Veterinär | schwarz | grün auf schwarz | schwarz |
Kurat | violett | violett | violett |
Für die verschiedenen Funktionen, gekennzeichnet durch die unterschiedlichen Hintergrundfarben der Aufschiebeschlaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften und Bedingungen als Voraussetzung für die Verleihung eines Dienstgrades. Die strengsten Bestimmungen regeln die Dienstgrade des Einsatzpersonals. So ist mit jedem hohen Nicht-Offiziersdienstgrad (z. B. Zugsführer, Sanitätsmeister) das Absolvieren von zusätzlichen Ausbildungen verpflichtend vorgeschrieben. Um einen Offiziersdienstgrad im Bereich des Einsatzpersonals zu erlangen, müssen zuerst die Kurse zum Zugsführer und anschließend der zum Sanitätsmeister absolviert werden, bevor der Offizierslehrgang absolviert werden kann, der mit einer schriftlichen Offiziersarbeit und einer kommissionellen Abschlussprüfung endet.
Im Unterschied zum Einsatzpersonal sind Dienstgrade für Funktionäre prinzipiell nicht an Zusatzausbildungen gebunden. Ein Absolvieren von Modulen aus den Führungskräfteausbildungen 1, 2 und 3 wird für Funktionäre wie zum Beispiel Orts- oder Bezirksstellenleiter zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Auch die Dienstgrade für Ärzte, Kuraten, Pharmazeuten und Veterinäre sind nicht zwingend an die strengen Auflagen, die für Einsatzpersonal gelten, geknüpft.
Praktische Bedeutung der Dienstgrade
Unabhängig vom Leistungsbereich haben im normalen Dienstbetrieb die Dienstgrade keine große Bedeutung, da es das erklärte Ziel des Roten Kreuzes ist, ein kollegiales Miteinander der Mitarbeiter zu pflegen und zu fördern. Es gibt prinzipiell keine Verpflichtung für Mitarbeiter einen Dienstgrad auch zu tragen, das heißt, die Kennzeichnung durch Aufschiebeschlaufen auf der Einsatzbekleidung ist nicht zwingend.
Eine Bedeutung haben die Dienstgrade vor allem im Rettungs- und Krankentransportdienst, da sie hier Rückschlüsse über den Ausbildungsstand eines Mitarbeiters zulassen: Die Großunfallvorschrift des Roten Kreuzes, die österreichweit zur Anwendung kommt, sieht vor, dass im Falle eines Großeinsatzes der ranghöchste Mitarbeiter am Fahrzeug, welches als erstes an der Unfallstelle eintrifft, die provisorische Einsatzleitung übernimmt. Bei Eintreffen des Einsatzleiters (höherrangiger Mitarbeiter der die Dienstaufsicht hat) übergibt der provisorische Einsatzleiter die Einsatzleitung an den Einsatzleiter. Vom Einsatzleiter können nun Mitarbeiter mit Zusatzausbildungen (z. B. Zugsführer oder Sanitätsmeister) für spezielle Aufgaben wie zum Beispiel die Errichtung und/oder Leitung einer Sanitätshilfsstelle eingesetzt werden.
Auf jeder Bezirksstelle des Roten Kreuzes, die Rettungs- und Krankentransportdienst betreibt, gibt es rund um die Uhr eine Dienstaufsicht durch einen sogenannten „Offizier vom Dienst“ (kurz: OvD), teilweise auch als „dienstführender Offizier“ oder schlicht „Dienstführender“ bezeichnet. Dies ist ein erfahrener Mitarbeiter mindestens im Rang eines Bereitschaftskommandanten, der durch Absolvierung von Zusatzausbildungen (Führungskräfteausbildung 1–3) qualifiziert ist eine leitende Funktion zu übernehmen. Er oder sie ist für die Koordination des Dienstbetriebes im Zuständigkeitsbereich verantwortlich und übernimmt gleichzeitig bei größeren Einsätzen die Einsatzleitung am Ort des Geschehens. In großen Bezirken werden außerdem zusätzlich auf den einzelnen Ortsstellen Dienstführende der Ortsstelle eingesetzt, für diese Funktion ist ein Offiziersrang nicht verpflichtend, somit kann die Aufgabe auch von Mitarbeitern mit hohen Nicht-Offiziersdienstgraden übernommen werden.
Dienstgradbezeichnungen und Beförderungsbedingungen
Die Beförderung aller Dienstgrade bis einschließlich des Dienstgrades „Landesrettungsrat“ obliegt dem Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes. Die Beförderung ab dem Dienstgrad „Bundesrettungsrat“ obliegt auf Vorschlag des Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes dem Präsidenten des Österreichischen Roten Kreuzes, dem auch die Beförderung der Angehörigen des Generalsekretariates obliegt.
Prinzipiell gibt es im Roten Kreuz kein Anrecht auf Beförderung, ein Mitarbeiter wird stets (z. B. auf Grund der Absolvierung eines Lehrganges, einer Wahl usw.) für eine Beförderung „vorgeschlagen“. Ebenso kann es in seltenen Fällen auf Grund von erheblichen Verfehlungen auch zu einer Degradierung eines Mitarbeiters kommen.
Dienstgrade für die Rot-Kreuz-Jugend
Die Rot-Kreuz-Jugend als Teil des Österreichischen Roten Kreuzes verleiht ebenfalls „Dienstgrade“ an die jugendlichen Mitglieder. Diese sind ebenfalls an Bedingungen geknüpft und zeigen im Wesentlichen an wie lange der Betroffene bereits Mitglied der Rot-Kreuz-Jugend ist und ob er erfolgreich einen Erste-Hilfe-Grundkurs absolviert hat.
Dienstgrad | Bild der Aufschiebeschlaufe | nötige Ausbildung |
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1. Jahr Jugend-Probehelfer |
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2. Jahr Jugend-Helfer |
abgeschlossene EH-Grundausbildung | |
3. Jahr Jugend-Oberhelfer |
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ab 4. Jahr Jugend-Haupthelfer |
Einsatzpersonal im Rettungs- und Krankentransportdienst
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Nicht-Offiziersdienstgrade | ||||
Probehelfer | Erste-Hilfe-Grundkurs | ab Eintritt in den Rettungs- und Krankentransportdienst | ||
Helfer | Abschluss der Rettungssanitäter- ausbildung | Trupp-/ Fahrzeugkommandant | Ende der Probezeit | |
Oberhelfer | Trupp-/ Fahrzeugkommandant | zwei Jahre als Helfer | ||
Haupthelfer | Trupp-/ Fahrzeugkommandant | zwei Jahre als Oberhelfer | ||
Zugsführer | Führungskräfte- ausbildung Teil 1 | Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle | keine erforderliche Mindestdienstzeit | |
Oberzugsführer | Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle | drei Jahre als Zugsführer | ||
Hauptzugsführer | Gruppenkommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle | drei Jahre als Oberzugsführer | ||
Sanitätsmeister | Führungskräfte- ausbildung Teil 1 und 2 | Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. | keine erforderliche Mindestdienstzeit | |
Obersanitätsmeister | Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. | drei Jahre als Sanitätsmeister | ||
Hauptsanitätsmeister | Zugskommandant; Leiterfunktionen innerhalb einer Sanitätshilfsstelle, etwa Leiter Triage, Leiter Transport o. Ä. | drei Jahre als Obersanitätsmeister | ||
Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Führungskräfte- ausbildung Teil 1, 2 und 3 | Abteilungskommandant, Leiter einer Sanitätshilfsstelle, Kommandant einer Rot-Kreuz-Hilfseinheit | keine erforderliche Mindestdienstzeit | |
Abteilungskommandant | einschlägige Fortbildung | Abteilungskommandant, Leiter einer Sanitätshilfsstelle, Kommandant einer Rot-Kreuz-Hilfseinheit | fünf Jahre als Bereitschaftskommandant | |
Kolonnenkommandant | einschlägige Fortbildung | Kolonnenkommandant | fünf Jahre als Abteilungskommandant | |
Rettungsrat | einschlägige Fortbildung | S3 / Chef des Stabes / BezRKdt. Stv. | fünf Jahre als Kolonnenkommandant | |
Oberrettungsrat | Führungskräfte- ausbildung Teil 1, 2 und 3 mit GU, Spez. Einsatz/Stab | Bezirksrettungskommandant | bei Ernennung |
Dienstgrade für Dienstführende
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Nicht-Offiziersdienstgrade | ||||
Sanitätsmeister | Sanitäter; Führungskräfte- ausbildung Teil 1 und 2 | Dienstführender | bei Ernennung | |
Obersanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Dienstführender | drei Jahre als Sanitätsmeister | |
Hauptsanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Dienstführender | drei Jahre als Obersanitätsmeister | |
Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Sanitäter; Führungskräfte- ausbildung Teil 1, 2 und 3 | Offizier vom Dienst oder Dienstführender | bei Ernennung | |
Abteilungskommandant | einschlägige Fortbildung | Offizier vom Dienst oder Dienstführender | fünf Jahre als Bereitschaftskommandant | |
Kolonnenkommandant | einschlägige Fortbildung | Offizier vom Dienst oder Dienstführender | fünf Jahre als Abteilungskommandant |
Dienstgrade für Ärzte
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Approbation, mit ius practicandi oder Facharztdiplom (gilt auch für alle höheren Dienstgrade dieses Abschnitts). | Ärzte | ||
Abteilungskommandant | einschlägige Fortbildung | Ärzte
Notärzte Abteilungsarzt |
fünf Jahre als Bereitschaftskommandant
bei Ernennung |
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Kolonnenkommandant | einschlägige Fortbildung | Notärzte
Leitende Notärzte Kolonnenarzt |
fünf Jahre als Abteilungskommandant
bei Ernennung |
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Rettungsrat | einschlägige Fortbildung | Leitender Notarzt
Bezirksstellenrotkreuzarzt |
fünf Jahre als Kolonnenkommandant
bei Ernennung |
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Oberrettungsrat | einschlägige Fortbildung | Bezirksrotkreuzarzt | bei Ernennung | |
Landesrettungsrat | einschlägige Fortbildung | Bereichsrotkreuzarzt
Landes- oder Bundeschefarztstellvertreter |
bei Ernennung | |
Bundesrettungsrat | einschlägige Fortbildung | Landeschefarzt
Bundeschefarzt |
bei Ernennung |
Dienstgrade der Ortsstellen-Funktionäre
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Nicht-Offiziersdienstgrade | ||||
Sanitätsmeister | Erste-Hilfe-Grundkurs | Referenten-Stellvertreter bis 99 Mitarbeiter (Kassier-Stv., Schriftführer-Stv. o. Ä.) | bei Wahl | |
Obersanitätsmeister | Erste-Hilfe-Grundkurs | Referenten bis 99 Mitarbeiter (Kassier, Schriftführer o. Ä.), Referenten-Stv. ab 100 Mitarbeiter | bei Wahl | |
Hauptsanitätsmeister | Erste-Hilfe-Grundkurs | Referenten ab 100 Mitarbeiter (Kassier, Schriftführer o. Ä.) | bei Wahl | |
Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen | Ortsstellenleiter-Stellvertreter bis 99 Mitarbeiter | bei Wahl | |
Abteilungskommandant | Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen | Ortsstellenleiter bis 99 Mitarbeiter, Ortsstellenleiter-Stellvertreter ab 100 Mitarbeiter | bei Wahl | |
Kolonnenkommandant | Erste-Hilfe-Grundkurs, Führungskräfteausbildung empfohlen | Ortsstellenleiter ab 100 Mitarbeiter | bei Wahl |
Dienstgrade des Führungspersonals und der Funktionäre an den Bezirksstellen
Für den Fall, dass Führungspersonal gleichzeitig auch Einsatzpersonal ist und die vorgeschriebenen Kurse absolviert wurden, werden von Betroffenen gemäß der Funktion statt blauen Aufschiebeschlaufen graue Aufschiebeschlaufen getragen.
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Nicht-Offiziersdienstgrade | ||||
Sanitätsmeister | Führungskräfte- ausbildung Teil 1 und 2 mit Spezialisierung | Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet | bei Ernennung | |
Obersanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet | drei Jahre als Sanitätsmeister | |
Hauptsanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Bezirksstellenverantwortlicher für ein bestimmtes Aufgabengebiet | drei Jahre als Obersanitätsmeister | |
Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Führungskräfte- ausbildung Teil 1, 2 und 3 | bei Ernennung | ||
Abteilungskommandant | fehlt | fehlt | bei Wahl zum Referenten
bei Ernennung zum Chef des Stabes oder nach fünf Jahren als Bereitschaftskommandant |
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Kolonnenkommandant | fehlt | fehlt | bei Ernennung zum Bezirksstellenverantwortlichen eines bestimmten Aufgabenbereiches
bei Ernennung zum Organisationsleiter oder nach fünf Jahren als Abteilungskommandant |
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Rettungsrat | fehlt | fehlt | bei Ernennung zum Bezirksstellenkommandant
bei Ernennung zum Bezirksstellengeschäftsführer oder nach fünf Jahren als Kolonnenkommandant |
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Oberrettungsrat | EH-Grundkurs;
Führungskräfte- ausbildung empfohlen |
Bezirksstellenleiter- stellvertreter | bei Wahl | |
Landesrettungsrat | EH-Grundkurs;
Führungskräfte- ausbildung empfohlen |
Bezirksstellenleiter | bei Wahl |
Dienstgrade des Führungspersonals und der Funktionäre in den Landesverbänden
Funktionäre, die ebenfalls Mitglieder der Geschäftsleitung sind, allerdings nicht im Landesrettungskommando mitwirken o. Ä. und somit nicht die vorgeschriebenen Ausbildungen absolviert haben, tragen an Stelle von grauen Dienstgraden für Einsatzpersonal Dienstgrade mit blauem Hintergrund.
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Offiziersdienstgrade | ||||
Abteilungskommandant | Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung | S1, S2, S4, S5, S6, S7 | bei Ernennung | |
Kolonnenkommandant | Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung und Spezialisierung Einsatz/Stab | S1, S2, S4, S5, S6, S7; S3 / Chef des Stabes; Referenten | fünf Jahre als Abteilungskommandant; bei Ernennung; bei Wahl | |
Rettungsrat | einschlägige Fortbildung | S3 / Chef des Stabes; S1, S2, S4, S5, S6, S7 | fünf Jahre als Kolonnenkommandant | |
Oberrettungsrat | einschlägige Fortbildung | S3 / Chef des Stabes | fünf Jahre als Rettungsrat | |
Landesrettungsrat | Führungskräfteausbildung Teil 1, 2 und 3, inkl. Großunfallausbildung und Spezialisierung Einsatz/Stab | Landesrettungskommandant-Stellvertreter; Mitglied der Geschäftsleitung | bei Ernennung | |
Bundesrettungsrat | einschlägige Fortbildung | Landesrettungskommandant; Mitglied der Geschäftsleitung | bei Ernennung |
Dienstgrade der Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesverbände und des Österreichischen Roten Kreuzes
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Offiziersdienstgrade | ||||
Vizepräsident des Landesverbandes | Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen | Vizepräsident des Landesverbandes | bei Wahl | |
Präsident des Landesverbandes | Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen | Präsident des Landesverbandes | bei Wahl | |
Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes | Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen | Vizepräsident des Österreichischen Roten Kreuzes | bei Wahl | |
Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes | Führungskräfteausbildung Teil 3, Modul „Management“ empfohlen | Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes | bei Wahl |
Dienstgrade der Leitstellendisponenten
Dienstgrad- bezeichnung | Bild der Aufschiebe- schlaufe | nötige Ausbildung | mögliche Dienststellung | Bemerkung |
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Nicht-Offiziersdienstgrade | ||||
Sanitätsmeister | Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2, inkl. Großunfall- und Leitstellenausbildung | Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle | keine | |
Obersanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle | drei Jahre als Sanitätsmeister | |
Hauptsanitätsmeister | einschlägige Fortbildung | Leitstellendisponent Bezirks- oder Landesleitstelle | drei Jahre als Obersanitätsmeister | |
Offiziersdienstgrade | ||||
Bereitschaftskommandant | Sanitäter; Führungskräfteausbildung Teil 1 und 2, inkl. Großunfall- und Leitstellenausbildung | Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle | bei Ernennung | |
Abteilungskommandant | Spezialisierung Einsatz/Stab | Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle | fünf Jahre als Bereitschaftskommandant | |
Kolonnenkommandant | einschlägige Fortbildung | Leitstellenleiter Bezirks- oder Landesleitstelle | fünf Jahre als Abteilungskommandant |
Ehrendienstgrade
Für Rot-Kreuz-Mitarbeiter ab dem 65. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der Zuerkennung eines sogenannten Ehrendienstgrades. Ehrendienstgrade dienen dazu, nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen Mitgliedern ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen entgegenzubringen. Voraussetzung für die Zuerkennung eines solchen Ehrendienstgrades ist, dass der Mitarbeiter mindestens 15 Jahre lang aktiv im Roten Kreuz mitgearbeitet hat, bevor er aus dem aktiven Dienst ausscheidet. In solch einem Fall kann der Dienstgrad, der zuletzt geführt wurde, als Ehrendienstgrad zuerkannt und somit weiterhin geführt werden. Eine weitere Beförderung ist ab diesem Zeitpunkt allerdings dezidiert nicht mehr möglich.